Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ankunft/Abreise/Appartment- bzw. Ferienwohnungstyp

Die Bungalows/Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Buchung ausschließlich auf den gebuchten Bungalow, bzw. Ferienwohnung. Ein Anspruch auf ein bestimmten Bungalow besteht nicht.

2. Miete und Zahlungsbedingungen

Die Miete ist vor Übergabe des Bungalow/Ferienwohnung vollständig zu zahlen. Vor vollständiger Zahlung der Miete hat der Gast keinen Anspruch auf Überlassung des Bungalow/Ferienwohnung. Mit der Buchung der Unterkunft und dem Erhalt der Buchungsbestätigung, welche zugleich Rechnung ist, sind 20 % der vereinbarten Miete fällig. Die weiteren 80 % der Miete sind spätestens am Anreisetag zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor der Anreise sowie bei Buchung der Frühbucherrate, gelten die gleichen Zahlungsbedingungen.  Erfolgen Zahlungen des Gastes nicht rechtzeitig und setzt die Firma Ferienpark Canow KPM UG erfolglos eine angemessene Nachfrist ohne dass eine Zahlung erfolgt, so ist die Firma Ferienpark Canow KPM UG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Verbrauchskosten sind in der Miete enthalten. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Preisliste bzw den angegebenen Preise auf der Internetpräsenz der Firma Ferienpark Canow KPM UG unter www.ferienpark-canow.de bzw. www.ferienpark-canow.com

Ändert sich zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Nutzungszeitraum die gesetzliche Umsatzsteuer, so erhöhen sich die Preise um den daraus resultierenden Erhöhungsbetrag. Die Firma Ferienpark Canow KPM UG wird den Gast unverzüglich über die Preiserhöhung benachrichtigen. Erhöht sich der vom Gast zu zahlende Gesamtpreis um mehr als 3%, so ist der Gast innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Zugang der Benachrichtigung berechtigt, die Buchung kostenfrei zu stornieren.

3. Stornierung/Kündigung aus wichtigem Grund

Der Gast ist jederzeit zur Stornierung/ Kündigung der Buchung berechtigt. Massgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung. Wir empfehlen, den Reiserücktritt schriftlich zu erklären. Bei Stornierungen entstehen folgende Kosten:

Kostenfrei stornierbar bis 28 Tage vor Anreise.

Wird die Buchung bis 14 Tage vor Mietbeginn storniert, ist die Firma Ferienpark Canow KPM UG, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 50% der vereinbarten Miete zu verlangen. Davon ausgenommen sind: Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Juli, August, Weihnachten sowie Silvester. Hier gilt eine kostenfreie Stornierung bis 21 Tage vor Anreise.

Wird die Buchung bis 13 Tage vor Mietbeginn storniert, ist die Firma Ferienpark Canow KPM UG berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 75 % der vereinbarten Miete zu verlangen. Bei Stornierung am Anreisetag oder Nicht-Anreise/ No-Show, ist die Firma Ferienpark Canow Kleist Projektmanagement UG berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 100 % der vereinbarten Miete zu verlangen. Bei Stornierung der Frühbucherrate ist die Firma Ferienpark Canow KPM UG berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 100 % der vereinbarten Miete zu verlangen.

Dem Mieter bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Mietausfall entstanden ist.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Kündigt die Firma Ferienpark Canow KPM UG aus vom Gast zu vertretenden Gründen ausserordentlich aus wichtigem Grund, ist die Firma Ferienpark Canow KPM UG berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall – gegebenenfalls anteilig – in entsprechender Anwendung der Stornierungsbestimmungen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Firma Ferienpark Canow KPM UG vorbehalten. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Höhere Gewalt

Kommt es zu Störungen im Geschäftsbetrieb aus Gründen, die nicht von der Firma Ferienpark Canow KPM UG zu vertreten sind, insbesondere Streik oder Aussperrung sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen, unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, durch die die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich wird, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Firma Ferienpark Canow KPM UG hat in diesem Fall Anspruch auf die anteilige Vergütung für den bis dahin verstrichenen Mietzeitraum. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.


4.1 Corona-Bedingungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können Gäste bis einen Tag vor der Anreise kostenfrei stornieren, falls Erlasse, Beschlüsse oder Anordnungen seitens des Bundes oder der jeweiligen Landesregierung angeordnet sind, die Reisen teilweise oder vollkommen einschränken, oder es uns als Hotelbetreiber eine Beherbergung durch öffentliche Corona-Beschlüsse untersagt. In diesem Fall werden erhaltene Anzahlungen erstattet bzw. kann der Gast einen anderen Reisetermin zu uns wählen.


5. Untervermietung/Abtretung

Ohne Zustimmung der Firma Ferienpark Canow KPM UG ist der Gast zu einer Untervermietung oder Überlassung des gemieteten Bungalow/Ferienwohnung an Dritte nicht berechtigt. Eine Abtretung der Ansprüche des Gastes ist nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Ferienpark Canow KPM UG zulässig.

6. Verpflichtungen des Mieters/Belegung

Der Gast ist verpflichtet, pfleglich mit dem/der Bungalow/Ferienwohnung und dem Inventar umzugehen und Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen. Die Unterkunft darf nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Eine Nutzung durch mehr Personen berechtigt die Firma Ferienpark Canow KPM UG zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrages. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt in dem/der Bungalow/Ferienwohnung zurückgelassen werden. Die Unterkunft ist vom Gast besenrein (Geschirr sauber, Müllentsorgung usw.) zu hinterlassen.

7. Haustiere

Haustiere sind in den Bungalows/Ferienwohnung im Ferienpark Canow KPM UG gestattet, müssen aber bei der Reservierung mit angegeben werden.

8. Gewährleistung/Pandiemiebestimmung

Im Fall von Beanstandungen an der Unterkunft steht dem Gast zunächst ausschließlich ein Anspruch auf Abhilfe zu. Scheitert diese oder ist sie für die Firma Ferienpark Canow KPM UG mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, kann der Gast die Miete angemessen mindern. Wird der Aufenthalt erheblich beeinträchtigt und behebt die Firma Ferienpark Canow KPM UG den Mangel nicht, ist der Gast zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Aufgrund
 von gesetzlichen Massnahmen zur z.b. Pandemiebekämpfung, können Einschränkungen für 
Einrichtungen wie. z.b.. Schwimmbad, Veranstaltungen,
usw. unumgänglich sein. Der Ferienpark Canow KPM UG
 haftet in diesen Fällen nicht. 


9. Verjährung/Haftungsbeschränkung

Alle gegen den Gast und/oder die Firma Ferienpark Canow KPM UG gerichteten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem in der Buchung vorgesehenen Abreisetag.

Die Haftung der Firma Ferienpark Canow KPM UG für Sach- und Vermögensschäden ist auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Miete beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

10. Schlussbestimmungen

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma Ferienpark Canow KPM UG ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

Gerichtsstand ist Charlottenburg. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 09. Dezember 2020
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