Preise & Buchung

 Übersicht Bungalows und mögliche Belegungsanzahl


Typ: Bungalow
2 Erwachsene und 2 Kinder

Der Bungalow ist ca. 58 qm groß und verfügt über Schlafzimmer mit Doppelbett und Etagenbett, Kinderbett auf Wunsch. Wohnzimmer mit Sat-TV, Essecke, Schlafsofa (ausklappbar), Küche mit Mikrowelle, Kühlschrank, Toaster, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Besteck, Gläser.
kleines Badezimmer mit Dusche und Toilette. Grosse, überdachte Aussenterrasse mit Aussenmöbel. 
WLAN, Handtücher, Bettwäsche, Frühstück, Whirlwanne-, Sauna,- und Poolnutzungen im Preis inbegriffen.
 Typ: Doppelbungalow (116qm)
z.B. 4 Erwachsene und z.B 3 Kinder

Zwei Bungalows, wie oben beschrieben und mit der gleicher Ausstattung je Bungalow. Dementsprechend verfügt der Doppelbungalow über zwei Schlafzimmer und zwei Wohnzimmer mit Schlafmöglichkeit auf der Schlafcouch und zwei Badezimmern.

Die beiden Bungalows sind über einen kleinen Vorflur miteinander verbunden, haben eine gemeinsame Ausgangstür und verfügen über eine sehr große gemeinsame überdachte Terasse. Zur Buchung bitte zwei Bungalows buchen und angeben, dass ein Doppelbungalow gewünscht ist.

WLAN, Handtücher, Bettwäsche, Frühstück, Whirlwanne-, Sauna,- und Poolnutzungen im Preis inbegriffen.
Typ: Ferienwohnungen
2 Erwachsene und 2 Kinder

Die Ferienwohnungen sind gleich gross mit über 70 qm und verfügen über: Wohnzimmer mit Sat-TV, Essecke, grosses Sofa, Küche mit Mikrowelle, Kühlschrank, Toaster, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Besteck, Gläser.
2x bzw 1x Badezimmer mit Dusche und Toilette. Grosse, überdachte Aussenterrasse mit Aussenmöbel

WLAN, Handtücher, Bettwäsche, Frühstück, Whirlpool-, Sauna,- und Poolnutzungen im Preis inbegriffen.
Nebensaison 2023 Hauptsaison 2023
01.01. - 30.04.2023 01.05. - 31.05.2023
01.06. - 30.06.2023 01.07. - 31.08.2023
01.09. - 29.09.2023 30.09. - 05.11.2023
Hier können Sie direkt bei uns online buchen
Bungalow Typ Nebensaison Hauptsaison
Bungalow 140,00 Euro 160,00 Euro
Ferienwohnung 160,00 Euro 200,00 Euro
Doppelbungalow 280,00 Euro 320,00 Euro
Alle Preise inklusive Mwst, WLAN. Frühstück, kostenlose Nutzung der Whirlpools (24h geöffnet), Innen/Aussenpool (24h geöffnet), Sauna (24h geöffnet). Bettwäsche, Handtücher, Strom- und Wasserkosten sind ebenfalls im Preis enthalten.  Alle Preisangaben in Euro (€)  - Anreise an jedem Wochentag möglich.
Preise 2020 Ferienpark Canow
Leistungen/Service Preise 2023
3er Canadier 28,00 Euro pro Tag
4er Canadier 34,00 Euro pro Tag
2er Kajak (Paddelboot) 25,00 Euro pro Tag
3er Kajak (Paddelboot) 25,00 Euro pro Tag
Sonnen Tretboot 10,00 Euro pro Stunde
Stand-Up Paddling 10,00 Euro pro 3 Stunden
Fahrrad 7,50 Euro pro Tag
E-Bike 20,00 Euro pro Tag
Cargo-E-Bike (Sitzwanne vorne für 2 kleine Kinder, ein größeres Kind oder mit Hund) 35,00 Euro pro Tag
Alpakafutter kostenlos
Kinderauto kostenlos
Profibodentrampolin kostenlos
Abendessen Preise Speisekarte
Livemusik, Kinderdisco, Events kostenlos
Kinderanimation kostenlos
Fußball Kicker, Tischtennis kostenlos
Federball, Fußball, Volleyball, Dart, Basketball kostenlos
Außenpool und beheizter Innenpool kostenlos
Sauna, Whirlwanne kostenlos
Kinderautos kostenlos
Nutzung Grillplätze kostenlos
Spiele, Karten, Bücher kostenloses ausleihen
Schach im Außenbereich kostenlos
WLAN kostenlos
Zusatzwäschepaket 15,00 Euro auf Wunsch
Waschservice 12,00 Euro pro Waschgang
Endreinigung Bungalow 40,00 Euro einmalig (wird in den Preis eingerechnet)
Hundepauschale 30,00 Euro einmalig
Frühstück 7,50 Euro, falls nicht im Preis enthalten, pro Tag/Person. Familienfrühstück, 2 Erwachsene und bis 2 Kinder 25,00 Euro
Alternative Buchungsanfrage über unser Formular

Wir würden uns sehr freuen, auch Sie, als unseren Gast bzw. als Gäste in unserem Ferienpark begrüssen zu dürfen.

Für Buchungs- oder Gruppenanfragen können Sie alternativ auch das untenstehende Formular ausfüllen. Telefonisch sind wir erreichbar unter: 039828-20679

Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Vielen Dank.

Ihr Ferienpark Canow Team

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Kurtaxensatzung Gemeinde Wustrow-Canow



§ 2 Erhebungsgebiet / Erhebungszeitraum


Die Kurabgabe wird in der Gemeinde Wustrow erhoben.


Die Kurabgabe wird in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben.



§ 3 Kurabgabepflichtiger Personenkreis


Die Kurabgabe wird von allen Personen erhoben, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd).


Als ortsfremd im Sinne dieser Satzung gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit bzw. Wohngelegenheit ist und/oder eine Zweitwohnung aus nicht beruflichen Gründen nimmt, ohne dass er seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat, wenn und soweit er diese überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Zweitwohnungsinhaber sowie andere Abgabepflichtige nach § 3 Absatz 2 sind verpflichtet, für sich und Ihre Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, eine Jah-eskurabgabe gemäß § 6 Absatz 3 dieser Satzung, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer zu entrichten.


Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit im Sinne dieser Satzung sind Wochenendhäuser, Bungalows, Ferienhäuser, Gästezimmer, Wohnungen, Zimmer in Hotels, Jugendherbergen, Kurkliniken, Pensionen, Wohnwagen und –mobile, Zelte, Bootsliege- und Campingstellplätze und sonstige geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.


Als ortsfremd im Sinne dieser Satzung gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet, in einem Ausbil-dungsverhältnis steht oder einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht. Ist die dauernde Nutzung einer Wohnlaube gemäß § 20a Nr. 8 Bundeskleingartengesetz möglich, gilt derjenige als ortsfremd, der sie zu Wohnzwecken nutzt oder Dritten dazu überlässt.



§ 4 Befreiungen von der Kurabgabe


Von der Zahlung der Kurabgabe sind befreit:


Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Personen, die ohne Vergütung in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen werden, wenn der Quartiergeber seinen Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet hat.


Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81% - 100% und deren erforderliche Begleit-person, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.


Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder und Geschwister, Ehegatten und deren Kinder von Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.


Die Voraussetzung für die Befreiung ist dem Quartiergeber vom Antragsteller in geeigneter Form nachzuweisen.



§ 5 Ermäßigungen


Eine Ermäßigung der Kurabgabe erhalten: (a)Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Personen, die ein Freiwilli-ges Soziales oder ökologisches Jahr leisten, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres


Schwerbehinderte ab einem Grad von 50% und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.


Die Ermäßigung beträgt 50%. Es wird nur eine Ermäßigung angerechnet.


Die Voraussetzung für die Ermäßigung ist dem Quartiergeber vom Antragsteller in geeigneter Form nachzuweisen



§ 6 Höhe der Kurabgabe


Die Kurabgabe wird während der Dauer des Aufenthaltes tageweise berechnet. An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Tag. Die Kurabgabe beträgt je Person und Aufenthaltstag


1,20 €


Der An- und Abreisetag zusammen werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.


Anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe kann pro Person eine Jahreskurabgabe entrichtet 3 werden. Der Aufenthalt muss nicht zusammenhängend sein. Die Jahreskurabgabe beträgt 34,50 €.


In den Kurabgabesätzen ist die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Höhe enthalten.

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